Allgemeine Geschäftsbedingungen
AGBs und KONDITIONEN FÜR DEN KAUF VON ONLINE TICKETS FÜR DEN SKI- UND ERLEBNISBERG WATLES
1. KONTAKT
Touristik & Freizeit GmbH
St. Benedikt Straße 1
39024 Mals im Vinschgau
Italien
T. +39 345 767 0255
info@watles.net
www.watles.net
SteuerNr. und MwSt.Nr.: IT00155580210
2. ALLGEMEINE VORSCHRIFTEN
Der Vertrag wird mit der Touristik & Freizeit GmbH abgeschlossen
Der Kauf der Tickets und die Nutzung der Einrichtungen setzen die Kenntnis und die Annahme aller in den oben genannten und in den vorliegenden AGBs festgelegten Bedingungen voraus
Zur Bestellung von Online-Tickets sind Personen ab einem Alter von 18 Jahren berechtigt.
Mit der Annahme des Tickets für das minderjährige Kind erklärt der erwachsene Empfänger die Bestimmungen für Fahrgäste zu kennen und ohne Einschränkungen zu akzeptieren, die Verantwortung bei Benützung der Anlage durch das Kind zu übernehmen und dafür zu sorgen, dass die Benützung der Anlagen unter direkter Beaufsichtigung erfolgt.
3. PREISE, KAUF- UND LIEFERBEDINGUNGEN
Alle Fahrkarten sind streng persönlich und weder übertragbar noch umtauschbar
Gewählte Alterskategorien müssen der Wahrheit entsprechen und bei eventueller Kontrolle bei den Zugängen der Anlagen oder an den Kassen durch Ausweis bestätigt werden
Jeglicher Missbrauch hat den sofortigen Entzug des Tickets als Folge. Zivil- und strafrechtliche Maßnahmen bleiben vorbehalten
Ticketpreise enthalten die Mehrwertsteuer
Im Online-Shop werden nur Standard-Tickets und Preise angeboten. Gruppen- und Schülerrabatte, Ermäßigungen mit Gästekarte oder gegen Vorlage eines Schwerbehindertenausweises (ab 70% Invalidität) werden nur beim Kauf der Fahrkarten an der Kasse der Touristik & Freizeit gewährt
Bei Mehrtageskarten wird im Falle einer Überschneidung zwischen Haupt- und Nebensaison vom Kassencomputer ein Mischpreis errechnet
Die Online-Tickets bleiben bis zum vollständigen Zahlungseingang Eigentum der Touristik & Freizeit GmbH und erlangen erst nach Eingang des kompletten Betrages Gültigkeit. Der Verkäufer behält sich zudem das Recht vor, die Gültigkeit der Tickets im Rahmen der automationsunterstützten Verarbeitung zu blockieren
Die gekauften Online-Tickets sind in Form von Leistungsangeboten des Verkäufers zu konsumieren und können nicht in Form einer Bargeldauszahlung eingelöst werden
Die Einlösung der Online-Tickets kann ausschließlich bei den auf den Tickets angeführten Stellen erfolgen
Beim Verkauf eines Ski- und Rodelpasses – Saisons-Karte wird eine Kaution von 5,00 €
eingehoben. Der eingehobene Betrag wird bei der Rückgabe der unbeschädigten, funktionsfähigen Chip-Karte an den Überbringer ausgefolgt. Der Datenträger wird dem Inhaber nur als Leihgabe ausgehändigt. Der Inhaber ist für die korrekte Handhabung desselben verantwortlich; der Datenträger bleibt Eigentum des Ausgebers.
Entzogene oder mutwillig beschädigte Tickets werden weder rückerstattet noch durch neue ersetzt.
Im Falle eines verlorenen bzw. vergessenen Saisontickets oder Mehrtagestickets
(Tageskarten sind ausdrücklich ausgeschlossen) kann bei den zentralen Verkaufsstellen unter Angabe der Nummer des verlorenen Originaltickets (Sperrnummer) die Ausstellung einer Ersatzkarte beantragt werden. Die Nummer des Originaltickets ist anzugeben, um Missbrauch zu unterbinden. Das neue Ticket wird ab dem, auf den Tag der Beantragung und der Sperre des Originalpasses folgenden Tag ausgestellt. Als Bearbeitungsgebühr wird ein Betrag von € 15,00
fällig. Diese Summe wird auch bei Fund des Original-Tickets nicht rückerstattet.
4. GÜLTIGKEIT
Online-Tickets sind nur an den angeführten Tagen, bei den entsprechenden Einrichtungen oder Anlagen und während den normalen Betriebszeiten gültig. Nach Ablauf des gewählten Verwendungsdatum läuft die Gültigkeit des Tickets automatisch ab
Ergeben sich in diesem Zeitraum saisonbedingte Preisanpassungen, so ist der Differenzbetrag auf den gültigen Ticketpreis zu entrichten
Der Kunde muss beim Kauf der Tickets überprüfen, ob diese seinem Antrag entsprechen. Es ist nicht möglich, die bereits erworbenen Karten nachträglich zu ändern oder die Dauer eben jener zu verlängern
5. ZEITRAUM - BETRIEBSSTUNDEN
Der Beginn und das Ende der Winter- und Sommersaison werden nach dem unanfechtbaren Ermessen der Touristik & Freizeit GmbH festgelegt, das wiederum von den klimatischen Bedingungen, Schneefall, dem Zustand der Pisten und durch den technischen Wartungsbedarf der Anlagen bestimmt wird.
Die Betriebszeit der Einrichtungen und Anlagen wird von der Touristik & Freizeit GmbH festgelegt und der Öffentlichkeit durch Aushänge an der Kasse und an den Tal- und Bergstationen der Einrichtungen und Aufstiegsanlagen zur Kenntnis gebracht.
Aus technischen, dienstlichen, sicherheitstechnischen Gründen und/oder aufgrund höherer Gewalt kann dieser Zeitplan im Laufe des Tages, auch ohne Vorankündigung, geändert werden.
Wenn es aufgrund unvermeidbarer technischer Anforderungen und/oder durch höhere Gewalt erforderlich ist, kann die Nutzungsmöglichkeit jederzeit ganz oder teilweise ausgesetzt werden.
6. NUTZUNG DER PISTEN UND RODELBAHN
Die Präparierung der Pisten erfolgt pünktlich und in der Art und Weise, die nach dem Ermessen der Touristik & Freizeit GmbH festgelegt wird.
Die aus technischen oder sicherheitstechnischen Gründen gesperrten Strecken sind mit speziellen Schildern gekennzeichnet und dürfen nicht betreten werden.
Der Rettungsdienst überwacht nur die offenen und markierten Pisten.
Jeder Skifahrer ist verpflichtet, die an den Pisten angebrachten Schilder zu beachten.
Die Touristik & Freizeit GmbH ist nicht verantwortlich für Unfälle, die sich auf Strecken außerhalb der Piste ereignen können, auch wenn diese Pisten von den Aufstiegsanlagen bedient werden.
Es ist verboten, die Skipisten mit anderen Sportgeräten als Skiern und Snowboards zu befahren.
Es ist strengstens verboten, Schlitten oder motorisierte Fahrzeuge und Skibobs jeder Art zu benutzen, auch auf gesperrten Pisten. Die Täter haften für alle Schäden an der Pistenoberfläche und für alle eventuell auftretenden (schwerwiegenden) Schäden, die den anderen Skifahrern zugefügt werden.
Fußgänger, Schneeschuhwanderer und Skitourengeher sind aufgefordert, die gekennzeichneten und ordnungsgemäß ausgeschilderten Wege zu benutzen!
Die Einstufung der Pisten nach ihrem Schwierigkeitsgrad – schwarz, rot und blau – ist ein Hinweis auf die Schwierigkeit, die die jeweilige Piste aufweist. Der Skifahrer muss somit selbst beurteilen, ob seine Fitness und seine sportlichen Fähigkeiten es ihm erlauben, die jeweilige Piste ohne Probleme und Gefahren benutzen zu können.
Der Skifahrer hat sich in jedem Fall so zu verhalten, dass er unter Berücksichtigung der Eigenschaften der Pisten und der jeweiligen Wettersituation keine Gefahr für seine eigene Sicherheit und die Sicherheit anderer darstellt.
Die technische Beschneiung kann auf den Pisten in Betrieb sein, ebenso können Pistenraupen oder Motorschlitten auf den Pisten anwesend sein. Die Skifahrer müssen den mechanischen Mitteln, die für die Wartung und Instandhaltung der Pisten und Anlagen eingesetzt werden, Vorrang einräumen und so einen geregelten und schnellen Verkehr ermöglichen.
Alle Kinder unter 14 Jahren haben die Pflicht, einen Schutzhelm zu tragen – Gesetz Nr. 363 vom 24. Dezember 2003, Art. 8. Die Person, die für den Verstoß gegen diese Bestimmung verantwortlich ist, unterliegt einer Verwaltungssanktion zwischen 30 und 150 Euro.
Im Falle von Rennen oder Veranstaltungen behält sich die Touristik & Freizeit GmbH das Recht vor, bestimmte Strecken, Pisten, Flächen und Räumlichkeiten, die für die Durchführung der Events notwendig sind, für die Öffentlichkeit zu sperren und zwar so lange, wie es notwendig ist, um das Rennen oder die Veranstaltung durchzuführen. Unter solchen Umständen können bestimmte Einrichtungen für die ausschließliche oder vorrangige Nutzung durch die betreffenden Athleten und das Personal bestimmt sein.
Für Rennen oder Veranstaltungen jeglicher Art beschränkt sich die Touristik & Freizeit GmbH darauf, den Organisatoren Ausrüstung und Materialien zur Verfügung zu stellen, welches sich im Besitz der Touristik & Freizeit GmbH befindet, ohne aber Verantwortung oder Verpflichtungen gegenüber den Teilnehmern oder gegenüber Dritten zu übernehmen. Die Organisatoren sind daher verpflichtet, alle geeigneten Maßnahmen zu ergreifen, um einen reibungslosen Ablauf der Rennen und Veranstaltungen zu gewährleisten, indem sie die Beschränkungen, die den normalen Benutzern auferlegt werden müssen, auf das absolute Minimum und auf die kürzest mögliche Zeit reduzieren. Im Falle der Organisation einer Dienstleistung oder eines Services durch einen Dritten ist die Haftung unseres Unternehmens strikt auf den Betrieb der Skilifte beschränkt, wobei jede andere Haftung vollständig von den Organisatoren getragen wird.
Die Nutzung der Rodelbahn erfolgt auf eigene Gefahr und ist ausschließlich mit Schlitten erlaubt. Es ist verboten die Rodelbahn mit Skiern, Snowboards oder ähnlichem zu befahren.
Die Touristik & Freizeit GmbH ist nicht verantwortlich für Unfälle, die sich auf der Rodelbahn ereignen können.
7. VORGANGSWEISE UND BESTELLKOSTEN
Es besteht die Möglichkeit Tickets mittels Kreditkarte (Visa, Mastercard) zu bezahlen. Die Bestellbestätigung mit gültigen Tickets oder Reservierungs-Codes wird nach erfolgter Bezahlung per E-Mail gesendet. Es fällt keine Bestellgebühr an.
8. RÜCKTRITT/RÜCKGABE
Da mit den gebuchten Leistungen Dienstleistungen in Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen erbracht werden und da für die Vertragserfüllung durch die Touristik & Freizeit GmbH jeweils ein bestimmter Zeitpunkt oder Zeitraum vertraglich vorgesehen ist, steht dem Nutzer kein Rücktrittsrecht zu.
Unabhängig davon wird dem Nutzer als Serviceleistung freiwillig ein Rücktrittsrecht unter folgenden Bedingungen eingeräumt:
bis spätestens 09.00 Uhr am ersten Gültigkeitstag des Tickets (gilt bei Tages- wie auch Mehrtagestickets)
im Zeitfenster von einer Stunde nach der Ticketbuchung
Das Rücktrittsrecht gilt ausschließlich nur für Tickets, die noch nicht genutzt wurden.
Das Rücktrittsrecht gilt ausschließlich nur für Tickets, welche bei Buchungsabschluss nicht als „nicht stornierbar“ ausgewiesen waren.
Als nicht stornierbar können rabattierte Angebote der Touristik & Freizeit GmbH eingestellt werden. Dies wird bei der Ticketauswahl in Wort und Symbol dem Kunden kommuniziert.
Leistungsinhalt und Leistungsumfang der Online-Tickets ergeben sich aus den auf den Tickets angeführten Leistungen. Bei geringerer Konsumation eines Tickets besteht kein Rückerstattungsanspruch des Differenzbetrages, da es sich um Pauschalangebote handelt
Bei Wartezeiten für den Zugang zu den Anlagen, aus welchem Grund auch immer, bei technisch- oder wetterbedingten Betriebsunterbrechungen sowie bei Nichtbenutzung der Anlagen aufgrund von Ereignissen, die nicht auf grobe Fahrlässigkeit unseres Unternehmens zurückzuführen sind, besteht kein Anspruch auf Erstattung oder Entschädigung, auch nicht teilweise
Fahrausweise, die zur Benutzung von mehr als einer Seilbahnanlage berechtigen, sind für die Anlagen bestimmt, die zum Zeitpunkt ihrer Benutzung in Betrieb sind, und geben keinen Anspruch auf Rückerstattung oder Entschädigung irgendwelcher Art für den Fall, dass eine oder mehrere Anlagen aufgrund technischer Notwendigkeit, die von unserem Unternehmen nach eigenem Ermessen festgelegt wurden, oder aufgrund höherer Gewalt, nicht in Betrieb sind
Skipässe und Abonnements werden nur durch ärztliches Attest ab dem Datum der Hinterlegung an der Kassa anteilsmäßig rückvergütet. Aus der ärztlichen Bescheinigung muss hervorgehen, dass der Inhaber auf Grund der Verletzung das Ticket nicht mehr nutzen kann. Begleitpersonen oder Familienmitglieder haben kein Anrecht auf Rückvergütung. Die Errechnung des Rückerstattungsbetrages erfolgt auf Grund des Preises der bereits abgefahrenen Tage. Für das Stunden-Ticket, den ½-Tages- und Tages-Skipass oder Bike-Ticket ist keine Rückerstattung möglich
9. KONTROLLEN
Es werden regelmäßige Kontrollen bei der Kasse und den Zugängen der Anlagen durchgeführt. Gäste müssen die erforderlichen Tickets vor der Benutzung der Einrichtung erwerben. Gefälschte oder nicht regulär ausgestellte oder nicht im Besitz des Berechtigten befindliche Tickets werden unabhängig von der Anwendung der gesetzlich vorgesehenen administrativen und strafrechtlichen Sanktionen sofort und endgültig entzogen.
Unterlagen und Ausweise, welche das Recht auf dem Ticket bescheinigen, können von den Mitarbeitern der Touristik & Freizeit GmbH oder öffentlichen Behörden angefordert werden.
10. HAFTUNG
Der Kunde ist verpflichtet, bei Vertragsabschluss die maßgeblichen und im Vertrag abgefragten Daten vollständig und richtig anzugeben. Bei unrichtigen, unvollständigen und unklaren Angaben durch den Kunden haftet dieser für alle der Touristik & Freizeit GmbH daraus entstehenden Kosten und Schäden.
Die Bergwelt und Natur, in der Sie sich befinden und die sich verändernden natürlichen oder künstlichen Bedingungen, die diese kennzeichnen sowie die Ausübung des Wander-, Rodel-, Ski- und/oder Snowboardsports bergen ein Risiko, das in der Natur dieser sportlichen Aktivität liegt.
Der Kauf des Tickets und die Nutzung der Einrichtungen setzen die Kenntnis dieser Eventualitäten und die Annahme aller in diesen Verkaufsbedingungen festgelegten Bedingungen voraus. Somit ist es für Kunden nicht möglich, Schadenersatzansprüche für Unfälle geltend zu machen, die sich aus einer der folgenden Ursachen ergeben, die hier exemplarisch angeführt sind:
Wechselnde Wetterbedingungen
Schwankungen im Gefälle
Boden- und Schneebedingungen (eisig, nass, rutschig usw.)
Bodenbeschaffenheit (nicht beschneite Stellen, Steine, Unebenheiten, Äste oder Schlaglöcher)
Zusammenprall mit den Aufstiegsanlagen
Kollision mit anderen Wanderern/Rodlern/Bikern/Skifahrern
Unvorsichtigkeit der Wanderer/Rodlern/Biker/Skifahrer
Nutzung von geschlossenen Pisten oder Fahren abseits der Pisten.
Der Betreiber haftet weder für, auf die unsachgemäße Benützung der Anlagen zurückführbare Schäden, noch die Folgen eines unzulässigen Verhaltens der Benutzer während der Beanspruchung der Anlagen und den zu diesen gehörenden Bereichen.
Der Kunde nutzt die Anlagen, Wege und Pisten auf eigenes Risiko und eigene Gefahr. Jeder muss sich so verhalten, dass er weder andere Personen gefährdet, noch Personen oder Sachen Schaden zufügt
Der Kunde nutzt das Angebot auf eigenes Risiko, aus diesem Grund übernimmt die Touristik & Freizeit GmbH übernimmt keine Haftung für Schäden, die aus der Nutzung des Angebots entstehen. Desweiteren übernimmt die Touristik & Freizeit GmbH auch keine Haftung für Unterbrechungen, technische Ausfälle, Wartungsarbeiten etc. Die Touristik & Freizeit GmbH versucht Störungen oder Ausfälle so rasch wie möglich zu beheben
11. REKLAMATIONEN
Reklamationen sind schriftlich mit Angabe der Adresse an folgende Anschrift zu richten:
Touristik & Freizeit GmbH
St. Benedikt Straße 1
39024 Mals im Vinschgau
Italien
oder per Mail an info@watles.net
12. AUSHANG, BEKANNTMACHUNG ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen an den Verkaufsstellen und/oder Aufstiegsanlagen durch Aushang öffentlich zugänglich während den Geschäftszeiten eingesehen werden können. Zudem wird darauf verwiesen, dass unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf unserer Website www.watles.net eingesehen werden können.
13. DATENSCHUTZ
Bei Anbahnung, Abschluss, Abwicklung und Rückabwicklung eines Vertrages mit der Touristik & Freizeit GmbH werden von Touristik & Freizeit GmbH Daten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen erhoben, gespeichert und verarbeitet. Mit dem Erwerb des Tickets erklärt der Käufer hierzu seine Einwilligung.
Touristik & Freizeit GmbH versichert, dass die personenbezogenen Daten des Kunden nicht an Dritte weitergegeben werden, es sei denn, dass Touristik & Freizeit GmbH gesetzlich dazu verpflichtet wäre oder der Kunde vorher ausdrücklich eingewilligt hat. Soweit Touristik & Freizeit GmbH zur Durchführung und Abwicklung von Verarbeitungsprozessen Dienstleistungen Dritter in Anspruch nimmt, werden die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes eingehalten. Die personenbezogenen Daten, die der Kunde der Touristik & Freizeit GmbH bei einer Anmeldung oder per E-Mail mitteilt, werden nur zur Korrespondenz mit dem Kunden und nur für den Zweck verarbeitet, zu dem sie Touristik & Freizeit GmbH zur Verfügung gestellt wurden.
Touristik & Freizeit GmbH gibt die Daten des Käufers nur an mit der Lieferung beauftragte Versandunternehmen weiter, soweit dies zur Lieferung von Waren notwendig ist.
Zur Abwicklung von Zahlungen gibt Touristik & Freizeit GmbH die Zahlungsdaten des Kunden an das mit der Zahlung beauftragte Kreditinstitut weiter.
Personenbezogene Daten, welche Touristik & Freizeit GmbH über deren Website mitgeteilt wurden, werden nur solange gespeichert bis der Zweck erfüllt ist, zu dem sie anvertraut wurden. Soweit handels- und steuerrechtliche Aufbewahrungsfristen zu beachten sind, kann die Dauer der Speicherung bestimmter Daten bis zu 10 Jahren betragen.
Beim Besuch des Internetangebots von Touristik & Freizeit GmbH wird die aktuell vom PC des Kunden verwendete IP-Adresse, Datum und Uhrzeit, der Browsertyp und das Betriebssystem des PC des Kunden, sowie die von ihm betrachteten Seiten protokolliert. Rückschlüsse auf personenbezogene Daten sind Touristik & Freizeit GmbH damit jedoch nicht möglich und auch nicht beabsichtigt.
Sollte der Käufer mit der Speicherung seiner personenbezogenen Daten nicht mehr einverstanden sein, wird Touristik & Freizeit GmbH auf entsprechende Weisung hin im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen die Löschung, Korrektur oder Sperrung der Daten des Käufers veranlassen, auch – soweit möglich, bei Dritten.
Auf Wunsch erhält der Kunden unentgeltlich Auskunft über alle personenbezogenen Daten, die Touristik & Freizeit GmbH von ihm gespeichert hat. Bei Fragen zur Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung seiner personenbezogenen Daten für Auskünfte, Sperrung oder Löschung von Daten wendet sich der Kunden bitte an:
Touristik & Freizeit GmbH
St. Benedikt Straße 1
39024 Mals im Vinschgau
Italien
oder per Mail an info@watles.net
14. GERICHTSSTAND
In jedem Rechtsverfahren, welches die Gültigkeit oder die Ausführung des Beförderungsvertrages oder der vorliegenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen zum Gegenstand hat, ist das italienische Recht anwendbar; ausschließlich zuständig sind die Richter des Gerichtsstandes Bozen – Italien.